EU-Führerschein Erstantrag

Der Antrag muss beim Bürgerservice (nur persönlich, da die Unterschrift zwingend notwendig ist) abgegeben werden.
Bei Klasse A1 können Minderjährige (16 Jahre alt) den Antrag selber stellen.
Nach Eingang des Prüfauftrages bei der technischen Prüfstelle muss innerhalb von 12 Monaten die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden werden. Ansonsten verfällt der Antrag. Nach Ablegen der theoretischen Prüfung muss innerhalb der nächsten 12 Monate die praktische Prüfung abgelegt werden.

Downloads

  • Fahrerlaubnisantrag

  • Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (Anlage 2a)

  • Gesundheitsfragebogen (Anlage 3)

  • Erteilung mehrerer Fahrerlaubnisklassen (Anlage 4)